Allgemeine Geschäftsbedingungen
I Geltung
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart sobald der Auftrag durch den Kunden und die Fotografin bestätigt wurde.
- Ein Widerspruch der AGBs durch den Kunden ist ausschließlich schriftlich vor der Auftragserteilung möglich. Eine Lieferung der Bilder kann dann durch die Fotografin bis zu einer Lösungsfindung zurückgehalten werden. Anzahlungen werden für den entstandenen Aufwand einbehalten und nicht zurückgezahlt. Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kundenseite wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin erkennt diese schriftlich an.
- Die AGBs gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II Überlassenes Bildmaterial
- Die AGBs gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial unterliegt dem Urheberrecht der Fotografin und ist nicht übertragbar. Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und ist nicht berechtigt es an Dritte weitergeben. Einbezogen wird hierbei eine kostenlose oder kostenfreie Weitergabe an Verlage, Magazine, Zeitschriften oder Ähnliche, sowie die Teilnahme an Fotowettbewerben.
- Sind der Fotografin innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III Nutzungsrechte
- Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
- Veröffentlichungen im Internet sind ausschließlich mit den vorliegenden Webdaten gestattet. Diese sind im Dateinamen mit „_web“ gekennzeichnet. Eine namentliche Nennung bzw. Verlinkung der Webpräsenz der Fotografin ist gewünscht. Das Entfernen des Wasserzeichens ist nicht gestattet. Die privaten Dateien ohne Logo dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Eine kommerzielle Nutzung durch den Kunden muss gesondert mit der Fotografin vereinbart werden. Die Weitergabe an Dritte, sowie Veränderung und Vervielfältigung der Bilder ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Yasemin Ikibas gestattet.
- Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell, statt privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so steht es der Fotografin frei rechtliche Schritte einzuleiten. Nach §97 UrhG ist der Auftraggeber (Kunde) zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
- Jede über Ziffer III 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Mitunter gilt das für eine kostenlose oder kostenfreie Weitergabe an Verlage, Magazine, Zeitschriften oder Ähnliche, sowie die Teilnahme an Fotowettbewerben.
Eingeschlossen sind jegliche Bearbeitung oder Verfremdung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. - Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte des Kunden steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde räumt der Fotografin das Recht ein, die entstandenen Fotografien für Eigenwerbung im Print und Web zu veröffentlichen. Ausnahmen werden schriftlich erfasst.
- Der Kunde stimmt einer Weitergabe der entstandenen Fotografien an Dritte durch die Fotografin zu. Die Fotografin erhält das unwiderruflich und zeitlich unbefristet das Recht über die Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte und die Veröffentlichung der entstandenen Fotografien. Der Kunde erklärt sich somit mit der kommerziellen Nutzung des entstandenen Bildmaterials durch Yasemin Ikibas oder durch Dritte, die im Auftrag von Yasemin Ikibas handeln, einverstanden.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium oder in digitaler Form als hochauflösendes JPG.
- Das Speichern, Verwenden oder Verbreiten des Bildmaterials von unbearbeitetem Bildmaterial (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet. Selbiges gilt für beispielsweise Screenshots.
- Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) an den Kunden ist ausgeschlossen.
IV Haftung
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung und Einhaltung der Nutzungsrechte (siehe Ziff. III AGB) verantwortlich.
- Der Auftraggeber, sowie zu fotografierende Tiere haben eine gültige Haftpflichtversicherung und kommen für entstandene Personen- oder selbstverschuldete Sachschäden auf. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
- Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wurde einer Verbreitung der Bilder durch die Fotografin vor Bestätigung des Termins widerrufen. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
- Der Kunde bestätigt rechtmäßiger Eigentümer des Tieres zu sein und haftet für Schäden die durch sein Tier während des Fotoshootings entstanden sind.
- Liefertermine für Fotos gelten ab dem Zeitpunkt der erfolgten Bildauswahl durch den Kunden und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Eine Archivierung und Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Bei Schäden oder dem Verlust von Bilddaten haftet die Fotografin nur bei nachweisbarem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist in jedem Fall auf die geleistete Anzahlung bzw. die Rechnungssumme begrenzt. Die Aufbewahrung der Bilddaten von Seiten der Fotografin erfolgt ohne Gewähr und nach eigenem Ermessen.
- Eine kostenpflichtige Nachbestellung von Fotografien ist möglich, kann aber unter Berücksichtigung des Punktes IV Haftung 6. nicht garantiert werden.
- Für die unsachgemäße Anbringung oder Materialermüdung kann nach Übergabe des Wandbildes keine Haftung übernommen werden.
V Honorare/Vergütung
- Die für die Herstellung der Fotos vereinbarten Preise (Honorar als Stunden- oder Tagessatz oder vereinbarte Pauschalen) für das Fotoshooting sind verbindlich.
- Die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten (Reise- und Fahrtkosten, Spesen, Requisiten, etc.) und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Reisekosten und Lieferkosten etc.) werden dem Kunden vor Antritt des Shootings aufgeschlüsselt und übermittelt und gehen zu Lasten des Kunden.
- Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer durch die Fotografin aufgrund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
- Ausstehende Zahlungen sind vor der Auslieferung der Aufnahmen fällig. Eine Rechnung wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist binnen des angegebenen Zeitraums nach Rechnungserhalt zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die angefertigten Produkte wie Fotos, Fotobücher, FineArt Prints, etc. Eigentum der Fotografin und müssen nicht ausgeliefert werden.
- Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Annahme des in Auftrag gegebenen und gelieferten Bildmaterials vom Kunden verweigert wird.
- Vor Antritt des Fotoshootings ist eine Anzahlung zu begleichen. Diese gilt als Aufwandentschädigung für bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwände und wird nicht an den Kunden zurückgezahlt.
- Grundsätzlich werden bei dem Verkauf von Fotografien durch Yasemin Ikibas keine Provisionen oder Pauschalen an abgebildete Tiere, Tierbesitzerbesitzer oder die abgebildeten Personen ausbezahlt.
- Es können keine finanziellen Ansprüche an die Fotografin gestellt werden.
- Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb des Fälligkeitstermins nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber gelten zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
VI. Gestaltungsfreiheit
- Insofern der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen bezüglich der Bildgestaltung vorliegen, ist der Fotografin die künstlerisch-technische Gestaltung freigestellt.
- Dem Kunden ist die Bildsprache und Umsetzung der Fotografien durch das öffentliche Portfolio der Fotografin bekannt. Die Umsetzung erfolgt demnach im Freien, bei natürlichem Licht und meist mit Offenblende (kleiner Schärfebereich). Die Bildqualität kann Körnung aufweisen. Die Farben können von den realen Farben zugunsten der Bildgestaltung abweichen. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
VII Reklamation/Rückgabe/Gewährleistung
- Das Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312 d Abs. 4 Nr.1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist nach Bestätigung des Auftrags ausgeschlossen, da die Fotografien und Bildretuschen für den Auftraggeber angefertigt werden.
- Sollten versendete Fotos offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie solche Fehler unverzüglich. Ist der Fotografin innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftliche Reklamation zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind kein Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.
VIII Vertragsstafe/Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne schriftliche Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
- Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
IX Sonstiges
- Während des Termins ist das fotografieren oder filmen durch Gäste, Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.
- Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine erforderlichen, personenbezogenen Daten bis zur Fertigstellung und Übergabe des Auftrags gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
X Sitz, Klauseln und Erfüllungsort
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
- Alle Preise werden in EURO angegeben
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
Stand: 10/2018